www.model-berlin.de & Model Berlin Group.

AGB für Model-Berlin Modelagentur
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die www.model-berlin.de  angebotene Model-Verzeichnis geregelt.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung.

(3) Die Internetpräsentation www.model-berlin.de versteht sich als ein Dienstleister. Die Dienstleistung besteht aus einer Internetpräsenz und dem Betreiben einer Agentur für Models, Hostessen, Statisten und Special`s. Das Ziel ist es, diesen eine Plattform zu bieten, ihre Bilder über das System zu präsentieren. Die digitalen Medien werden präsentiert und entsprechend angeboten.

§ 2 Abgabe eines Angebotes

(1) Die Abgabe eines Angebotes zur Einstellung von Angeboten erfolgt mit Eingang der Bewerbung, soweit nicht zwischen den Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Einstellung von Angeboten geschlossen wird. Die Bewerbung ist Voraussetzung für die Einstellung eines Inhalts in das System. Die Behandlung der bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden richtet sich nach § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Wenn im Auftrag Dritten gehandelt wird ist der Vertragspartner verpflichtet dies gegenüber www.model-berlin.de bekannt zu geben.

(3) Ein Vertrag zwischen www.model-berlin.de und dem Vertragspartner kommt erst nach einer Annahme durch www.model-berlin.de zustande. www.model-berlin.de kann beliebig entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wird oder ablehnt. Eine Rechtspflicht zur Aufnahme in das System kommt durch die Abgabe eines Angebotes nicht zustande. Die Annahme erfolgt im Regelfall durch Annahme der Bewerbung eines Vertragspartners in das System.

§ 3 Rechtsinhaberschaft von Fotografien

(1) Mediendaten die in den Adressbereich von www.model-berlin.de gelangen müssen Eigentum des Vertragspartners sein. Bilder über die der Vertragspartner nicht aktuell verfügungsberechtigt ist oder die mit Rechten Dritter gleich welcher Form belastet sind, darf der Vertragspartner nicht an www.model-berlin.de versenden. Für die Rechtsinhaberschaft der Fotos (insbesondere Verletzung von Drittrechten durch Urheber- und Markenrechte an Bilddateien) ist allein der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner hält www.model-berlin.de von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Verletzungen von Bildrechten gegenüber www.model-berlin.de geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

(2) Durch das Zustandekommen des Vertrages überträgt der Vertragspartner das Eigentum und seine Bildrechte an www.model-berlin.de . Dazu gehört auch die Übertragung des Rechtes am eigenen Bilde. Im Gegenzug stellt www.model-berlin.de für die gewünschte Laufzeit das System zur Verfügung.

(3) Der Vertragspartner verzichtet insbesondere darauf:

(a) anderen (insbesondere Wettbewerbern der www.model-berlin.de ) eine weitere Lizenz für die Bilder zu erteilen, sie zu vermieten, weiterzuverkaufen, zu verleasen oder anderweitig weiterzugeben.

(b) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der www.model-berlin.de die Bilder auf ein Netzwerk oder ein „Schwarzes Brett“ zu kopieren oder dort zu veröffentlichen oder sie anderweitig weiterzugeben.

(c) die Bilder als Teil eines Service- oder Warenzeichens zu verwenden oder den Markennamen, Service- oder Warenzeichen von Dritten zu verletzen.

(d) die Bilder in einem herunterladbaren oder FTP-Format im Internet zu platzieren.

(4) www.model-berlin.de verpflichtet sich demgegenüber die Bilder nicht zu verleumderischen, beleidigenden, betrügerischen oder anderen illegalen Zwecken zu verwenden, ob direkt oder durch Veränderung.

§ 4 model-berlin.de Dienstleistungen und Kosten

Sofern Sie von uns in das System aufgenommen werden, erhalten Sie eine eigene Online Set-Card.

Der Basiseintrag (Online Sedcard Standard) ist Kostenfrei.

Für diese Internetpräsenz und die Vermittlung eventueller Aufträge über die Agentur www.model-berlin.de berechnen wir eine einmalige Aufnahmegebühr (Sedcard Premium) von EUR 10.00 - 39.00 Euro.

Die Vertragslaufzeit läuft generell für eine Mindestzeit von 3 Monate.
Der Vertragspartner verpflichtet sich die Kosten von EUR 10.00 - 39.00 (je nach Bewerbung (Sedcard Premium), ist nur ein Betrag zu zahlen der höchste) für das erste Beitragsjahr sowie das gleiche für das zweite Quartal auf das angegebene Konto zu überweisen. Nach Zahlungseingang wird die Online Set Card gefertigt. Der Betrag wird mit der Umsatzsteuer inklusive erhoben. Für allgemeine Mahnkosten bei Nichtzahlung berechnet www.model-berlin.de eine pauschale Mahngebühr von 5,- EURO zusätzlich zu den Verzugskosten aus anderen Gründen. Nur mit dieser Überweisung ist die Veröffentlichung der Fotos über www.model-berlin.de gewährleistet. Die Mitgliedszeit verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr mit einer Kündigungszeit von 14 Tagen zum jeweiligen Quartalsablauf. In den Gebühren ist eine Aktualisierung (1 mal) der Set-Card enthalten. Dergestalt können jederzeit neue Bilder eingesandt werden, die von www.model-berlin.de überarbeitet und angepasst werden. Eine weitere Aktualisierung berechnet www.model-berlin.de mit EUR 15,- . Zu den weiteren Angeboten von www.model-berlin.de gehört es Fotos zu machen, sowie Ihre eigene Set-Card drucken zu lassen.
Stornogebühr: 10.00 Euro.

 

Kosten:
Online Bewerbung (Sedcard Standard)
Promoter: 0.00 Euro
Model : 0.00 Euro
Special: 0.00 Euro

 

Kosten:
Online Bewerbung (Sedcard Premium)
Promoter: 39.00 Euro*
Model : 39.00 Euro*
Special: 39.00 Euro*

Kosten Bewerbung (Office):
Promoter: 39.00 Euro
Model: 45,24 Euro
Special 33.64 Euro

* übernimmt SET Berlin Ltd. bis zum 31.12.2014 unter Berücksichtigung der Annahme durch Model Berlin

§ 5 Sonstige Details

(1) www.model-berlin.de ist nicht für inhaltliche Anforderungen an Fotos verantwortlich. Eben so wenig ist die Qualität der Fotos von www.model-berlin.de nicht beeinflussbar. Wir geben keine Garantie bei Datenverlust oder technischer Unzulänglichkeit.

(2) Die Gestaltung und Verfügbarkeit des model-berlin.de-System wird von model-berlin.de nach billigem Ermessen bestimmt.

(3) Die Entscheidung über die Einstellung von Inhalten des Vertragspartners in das model-berlin.de - System steht im billigen Ermessen von model-berlin.de. model-berlin.de ist in diesem Rahmen jederzeit berechtigt, die Einstellung von Inhalten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Verfügbarkeit von Inhalten in das System räumlich und zeitlich sowie der Anzahl nach zu begrenzen, sowie Inhalte aus dem System zu löschen. Die Platzierung der Inhalte liegt im billigen Ermessen von model-berlin.de.

(4) Die Einstellung von Inhalten setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus.

(5) model-berlin.de kann den Vertrag über die Einstellung von Bildern des Vertragspartners in das model-berlin.de - System aus wichtigem Grund und fristlos kündigen, indem er sie Bilder des Vertragspartners löscht. Eine Kündigung seitens model-berlin.de ist insbesondere dann zulässig, wenn der Kunde bei der Inanspruchnahme der Leistungen von model-berlin.de gegen ein gesetzliches Verbot oder diesen Nutzungsbedingungen für das model-berlin.de - Angebot verstößt. Soweit model-berlin.de einen Vertrag mit einem Dritten vermittelt, ist das Model für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher (insbesondere steuerlicher) Anforderungen eigenständig verantwortlich.

§ 6 Gewährleistung von model-berlin.de

Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt model-berlin.de keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des System und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Kunden in das System eingestellten Inhalte.

§ 7 Versendung ergänzender Informationen und Angebote

model-berlin.de ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die im Zusammenhang mit Agenturtätigkeit stehen, zu übermitteln.

§ 8 Speicherung von Daten

(1) model-berlin.de erbringt gegenüber dem Vertragspartner Teledienste im Sinne des Teledienstdatenschutzgesetzes. Die von dem Kunden an model-berlin.de gegebenen Daten werden von model-berlin.de ausschließlich zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Angebot im einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet.

(2) Durch die Bestätigung dieser Bestimmungen, erklärt sich der Vertragspartner vorbehaltlich seines schriftlich (postalisch)  zu erfolgenden Widerrufes mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung einverstanden.

(3) Der Vertragspartner kann unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an model-berlin.de den Bestand und Umfang seiner gespeicherten Daten einsehen und/oder die vorstehende Einwilligung jederzeit widerrufen. model-berlin.de versendet Mitteilungen, insbesondere die Bestätigung über die Bewerbung ausschließlich per unverschlüsselter Email an den Vertragspartner.

§ 9 BUCHUNGSBEDINGUNGEN

Die Buchungsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien Model (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber bei einer Buchung oder der Auftragserteilung (Telefax Bestätigung) zwischen Modelagentur Model Berlin und dem Auftraggeber.

§ 9.1 Buchungsgrundlagen

(1) Model Berlin gibt Erklärungen gegenüber dem Auftraggebern im Namen und im Auftrag des Auftragnehmers ab. Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei Model Berlin bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.

(2) Der Auftraggeber schuldet der Auftragnehmerin das Honorar und Model Berlin die Agenturprovision. Die Höhe wird vorab schriftlich niedergelegt. Model Berlin stellt seinen Auftraggebern in der Regel für die Vermittlung eine Agenturprovision in Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt diese 20% des vereinbarten Buchungs - Honorars . Jegliche Haftung durch Model Berlin aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Auftragnehmerin mit dem Provisionsanspruch Model Berlin aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Bei Direkter Beauftragung des Auftraggeber übersendet Model Berlin dem Auftraggeber eine Projekt-Rechnung. Diese ist gem. Zahlungszielvereinbarung unverzüglich auszugleichen. Bei Verspäteter Zahlung ist Model Berlin berechtigt 10,00 Euro Mahngebühren pauschal zu berechnen.

(3) Der Auftraggeber schuldet das Buchungs - Honorar auch für Folgebuchungen, solange die Auftragnehmerin sich von Model Berlin vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung Model Berlin sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlung fordert Model Berlin eine Ausfallentschädigung in Höhe des gesamten Honorars.
(Ein Umgehung mit Hilfe von Mini Job oder anderen Anstellungsverträgen ist unzulässig) 


(4) Bei Buchungen von Minderjährigen Auftragnehmer ist immer zwingend die Absprache und die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

§ 9.2 Buchungsmodalitäten

 (1) Festbuchungen

Festbuchungen sind verbindlich für den Auftraggeber und das Model. Sie sind auf Verlangen des Auftraggebern durch Model Berlin unverzüglich schriftlich (E-mail + Telefax) zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

(2) Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort der Auftragnehmerin möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Auftraggeber die Buchung gegenüber Model Berlin bis spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Buchungs - Honorar.

§ 9.3 Annullierung

(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist Model Berlin unverzüglich mitzuteilen.

(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.

(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.

(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

(5) Erfolgt die Annullierung durch den Auftraggeber nicht innerhalb der o.g. Annullierungsfristen, werden die Buchungsgage, sowie die Vermittlungsprovision in vollem Umfang fällig.

(6) Erfolgt die Annullierung durch die Auftragnehmerin, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Partner Modelagenturen, für den Auftraggebern einen adäquaten Ersatz zu finden. Falls die Auftragnehmerin zum Drehtag nicht erscheint, werden die Ersatzkosten für ein anderes Model, sowie mögliche Produktionskosten vollständig vom jeweiligen Auftragnehmer getragen.

(7) Die Auftragnehmerin hat am Buchungstag zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erscheinen. Falls die Auftragnehmerin aus vertretbaren Gründen nicht erscheinen kann, hat die Auftragnehmerin Model Berlin mind. einen Tag vor Beginn des Einsatzes zu informieren und ein ärztliches Attest vorzulegen.

§ 9.4 Zahlungskonditionen

Das Honorar für die Buchung zuzüglich Spesen wird umgehend nach Ablauf der Produktion fällig. Der Auftraggeber erhält von Model Berlin nach der Produktion eine Rechnung über das Honorar der Auftragnehmerin und die entsprechende Agenturprovision. Das Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen, sowie die Vermittlungsprovision werden in EURO bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen. Die Auftragnehmerin wird erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers direkt von Model Berlin bezahlt. Model Berlin haftet nicht für evtl. Zahlungsausfälle des Auftraggebers. Die Gage wird vor dem Auftrag mit Model Berlin vertraglich geregelt, nachträgliche Verhandlungen sind unzulässig. Finanzielle Absprachen werden nur mit Model Berlin als Agentur getroffen, Nebenabreden bestehen nicht und sind unzulässig.

Bei erstmaliger Buchung einer Auftragnehmerin wird die Kaution nach zuverlässiger Abwicklung des Auftrages zurück erstattet. Sollte die Kaution bereits mit einer Buchung bei Model Berlin verrechnet worden sein gilt damit die Kaution als ausgezahlt. 

§ 9.4.1 Vorkasse 

Model Berlin ist berechtigt, eine Vorkasse bis zu einer Höhe von 100 % - vor Auftragsbeginn - zu fordern. 
Ist eine Vorkasse vertraglich festgelegt, erfolgt diese vor Auftragsbeginn, an die Agentur oder bevollmächtigten Person, der Agentur Model Berlin. 

§ 9.5 Model - Honorar

(1) Tageshonorar

(2) Modetarif

Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires

(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

(3) Sonderhonorar

Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Halbtags- und Stundenbuchungen

das Honorar der Auftragnehmerin bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Auftragnehmerinnen 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Auftragnehmerinnen und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Versicherungen und Steuern

die Auftragnehmerin verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Auftragnehmerin betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet die Auftragnehmerin als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst über die Steuerlichen Pflichten. Model Berlin ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Modells.

 

§ 9.6 Reisekosten

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Reisekosten der Auftragnehmerin zu übernehmen. Dazu gehören die An- und Abreisekosten der Auftragnehmerin zum Einsatzort-, bzw. vom Einsatzort nach Hause mit öffentlichen Verkehrsmitteln, der Bahn oder dem Auto. Bei Anreise mit dem Auto gilt als Verrechnungsgrundlage die steuerlich festgelegte Kilometerpauschale.

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Auftragnehmern werden Übernachtungs- und Anreisekosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.

Die Auftragnehmerin hat nach dem Einsatz alle relevanten Quittungen bei Model Berlin einzureichen.

Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der steuerrechtlichen Belege. Ist die Auftragnehmerin für mehrere Auftraggebern am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§ 9.7 Vermittlungsprovision

Model Berlin erhält für die Auftragsvermittlung in der Regel 20% der ausgehandelten Gage jedoch mindestens EUR 50,00 von der Auftragnehmerin. Für jeden Auftrag wird die Tagesgage erneut festgelegt und schriftlich per Vertrag vereinbart. Model Berlin versucht immer die Gagenvorstellungen der Auftragnehmerin bei den Auftraggebern durchzusetzen.

§ 9.8 Arbeitszeit

(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 10 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 5 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr zzgl. einer Stunde Mittagspause.

(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen der Auftragnehmerin am vereinbarten Arbeitsort beim Auftraggebern zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen nicht zur Arbeitszeit.

(3) Bei Überstunden oder sonstigen Missverständnissen ist umgehend der zuständige Ansprechpartner von Model Berlin zu kontaktieren und zu informieren.

(4) Überstunden werden mit 23% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet oder nach schriftlichen Angebot. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

§ 9.9 Nutzungsrechte

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Auftraggebern widerruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlichen unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb für Werbezwecke jeglicher Art übertragen.
(2) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
(3) Bei Veröffentlichen der Aufnahmen in Medien zu Werbezwecken, ist durch den Auftraggeber die Agentur Model Berlin (Modelagentur Model-Berlin.de) zu nennen. Diese Vereinbarung ist nur bei schriftlichen Sondervertrag nichtig. 

 

§ 9.9.1 Nutzungsrechte Internet / Shop / Produktdarstellung / Verkaufsförderung

(1) Model Berlin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein „einfaches“ Nutzungsrecht übertragen. Die Arbeiten von Model Berlin dürfen nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum und im vereinbarten Nutzungsgebiet verwendet werden.
(2) Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei
Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Über den Umfang der Nutzung steht Model Berlin ein Auskunftsanspruch zu.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
(4) Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage/Änderungen) oder Mehrfachnutzungen (Einbindung in verschiedene Produktangebote etc.) sind vergütungspflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Model Berlin. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Vereinbarung.


§ 9.10 Reklamation

(1) Bei Reklamationen hat der Auftraggeber umgehend Model Berlin zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Digitalbilder zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist die Auftragnehmerin ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.

Bei berechtigten Reklamationen, die vom Auftraggebern nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für diese Auftragnehmerin einschließlich Reisekosten.

(2) Bei schuldhafter Verspätung der Auftragnehmerin (Verschlafen, verpasstes Zug etc.) hat die Auftragnehmerin entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert die Auftragnehmerin seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Auftraggeber eine entsprechende Versicherung für die Auftragnehmerin abzuschließen. Ist Model Berlin das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.

(4) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sich während der Produktion um das Wohl der Auftragnehmerin zu kümmern. Die individuellen Wünsche der Auftragnehmerin müssen respektiert werden.
Catering ist vor Ort ggf. bereitzustellen. (Getränke, Snacks) 


(5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Auftragnehmerin sowie Model Berlin aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(6) Für Hairstyling und Make-up ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich.

§ 9.11 Abwerbung

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an der Buchung zugrunde liegenden Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben.

Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von Model Berlin vermittelten Auftragnehmerinnen und anderen Personen, solange diese sich von Model Berlin vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von zehn Wochen nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Entschädigung eines Jahresgehaltes/ Jahresprovisionsvolumens des abgeworbenen Models / Mitarbeiters / Beteiligten, mindestens jedoch € 25.000,00.


§ 9.12 Haftung

Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Auftragnehmer übernimmt Model Berlin nicht. Insbesondere haftet Model Berlin nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet Model Berlin, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird und falls die Auftragnehmerin nicht den Erwartungen entspricht.

Model Berlin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen Model Berlin selbst betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Model Berlin übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Auftraggebern und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Auftraggeber eine entsprechende Versicherung für die Auftragnehmerin abzuschließen. Ist Model Berlin das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Model Berlin.de haftet nicht für Unfälle am Drehtag sowie für Unfälle bei An- und Abfahrt.

§ 9.13 Schlussbestimmungen

(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Auftraggeber, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz Model Berlin.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit Model Berlin vorzunehmen und es zu unterlassen, die Auftragnehmerin während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

(3) Die Gültigkeit der Bestimmungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

§ 10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

model-berlin.de behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist, mindestens zwei Wochen, zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von model-berlin.de. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hingewiesen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Vertragspartners gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist model-berlin.de unter Wahrung der berechtigten Interessen des Vertragspartners berechtigt, den mit dem Anbieter bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Vertragspartners werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Vertragspartner kann hieraus keine Ansprüche mehr geltend machen.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Berlin soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Rechtswahlklausel

Bei Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und model-berlin.de findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

§ 13 Rechtsgültigkeit

Wenn ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar ist, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung, die entsprechend ihren Bedingungen gültig und durchführbar bleibt.

Stand: April 2011

Der Vertragspartner erklärt diese Vereinbarung vollständig gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen Nutzungsbedingungen durch anklicken des nachstehenden Feldes einverstanden.

Vervielfältigung nur mit Genehmigung der:

Model Berlin & Modelagentur ist ein Projekt von:
Model Berlin

Termine nur nach Vereinbarung! 

  


Tel: +49 30 89623395
Fax:+49 30 64074526
email: contact@model-berlin.de


Postanschrift:
Modelagentur Model Berlin Ltd.
Postfach 311630
10653 Berlin



Bei Rechtsverletzungen oder Abmahnungen widersprechen wir bereits hier einen Anspruch. Wir sind bemüht eine Auseinandersetzung außergerichtlich zu klären. Bitte senden Sie Ihre Ansprüche zu Prüfung an rechtsverletzung@model-berlin.de

Bitte beachten Sie das die Schadensminderungspflicht wie die gütliche Einigung als erstes gewählt werden sollte!

Vertretungsberechtigt im Namen der Model Berlin ist das Unternehmen Show and Event Team Limited.

SET Berlin Ltd.:
Geschütze Marke; Nutzung mit freundlicher Genehmigung der Markeninhaberin

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebots

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4. Rechtswirksamkeit des Haftungsauschlusses

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